Der Kanzleigründer RA StB Ritzer ist seit seiner Tätigkeit als Anwalt im Jahre 1984 ständig auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Er vertritt in zahlreichen Hinterziehungsverfahren auf dem Gebiet des allgemeinen Steuerrechts als auch des Steuerrechts.
Herr Ritzer verfügt über ein hohes Wissen im Bereich des Steuerstrafrechts sowie des Insolvenz- und Bankrottstrafrechts und damit verbundenen Verteidigungsstrategien. Gerade hier kommt die Doppelqualifikation als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und dem damit verbundenen Praxiswissen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltungen und der Erstellung von Jahresabschlüssen zugute.