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Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und kennen uns mit der Interessenlage beider Seiten aus.

Unternehmen werden von uns laufend arbeitsrechtlich betreut. Wir unterstützen die Geschäftsführung und Personalleitung bei allen Fragen des Personalwesens. Als Ansprechpartner für die alltäglichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, wie auch für die Entwicklung von Strategien und komplexen Lösungen, sind wir für Sie jederzeit erreichbar. Sehr schnelle Reaktionszeiten sind für uns selbstverständlich.

Zu unseren Tätigkeiten gehören u.a.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Vorstands- und Geschäftsführerverträge,
  • Unternehmensreorganisationen und Rationalisierungsmaßnahmen (u.a. Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten),
  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (u.a. Betriebsübergang),
  • Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht (u.a. Betriebsratsanhörungen),
  • Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren,
  • Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung,
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht,
  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Regeln,
  • Beantragung von Kurzarbeit oder Zustimmungen zu Massenentlassungen.

Unsere Erfahrungen setzen wir auch für Arbeitnehmer ein, die unsere Unterstützung und Vertretung in Fragen von Kündigungen oder Vertragsaufhebungen aller Art, Gehältern, Abfindungen, Zeugnissen, Mobbing, bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und in sonstigen Fragen des Arbeitsrechts benötigen.

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