Die Kanzlei begründete von Anfang an ihren Schwerpunkt im Zivilrecht. Wir verfügen über eine hohe Expertise in der Geltendmachung von Forderungen aus Miet- Dienst- oder Werkverträgen sowie aus Schadensersatzansprüchen bzw. in der Abwehr solcher Forderungen. Wir vertreten ständig in familien- und erbrechtlichen Verfahren und beraten in erbrechtlicher Gestaltung und Auseinandersetzung.